HEILPRAKTIK FÜR PHYSIOTHERAPIE

Dem Heilpraktiker für Physiotherapie ist es erlaubt, Patienten ohne Zuweisung durch einen Arzt, nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktiker­gesetzes eigenständig und differentialdiagnostisch zu untersuchen.

 

Nach einem ausführlichen Anamnese-Gespräch, gefolgt von einer physiotherapeutischen Untersuchung und Diagnosestellung ist es mir somit möglich, Patienten im Rahmen der Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

 

Ein Befund kann jedoch auch ergeben, dass ein Arzt hinzugezogen werden muss.

 

 

ABRECHNUNG NACH GebüH

Die Abrechnung orientiert sich an dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH). Die GebüH stellt keine verbindliche Gebührenordnung dar.

 

Die Rechnungen des Heilpraktikers für Physiotherapie können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Von daher empfehle ich Ihnen, sich vor Antritt einer solchen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.

 

Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern gegen einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an, die die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker für Physiotherapie abdecken.

 

Bitte kontaktieren Sie mich, falls Sie weitere Informationen wünschen.